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1. Austragungsumfang: Herbst- und
Frühjahrsrunde
2. Pflichttermine: Samstag
nachmittags ab 14:00 und Sonntag ab 10:00 und ab 14:00 Uhr
Bei
gegenseitigem Einvernehmen kann der Termin frei festgesetzt
werden.
3. Einladungen müssen bis
spätestens Dienstag beim Gegner eintreffen.
Diese
sind Telefonisch zu übermitteln.
4. Pro Spiel können fünf Spieler
ausgetauscht werden und ein Rücktausch ist zweimal möglich
bei
Nichteinhaltung, 3:0 für den Gegner, ein ausgetauschter
Spieler kann nur einmal
zurückgetauscht werden
5. Vor und nach der
GLC Meisterschaft kann ein Spieler auf einen ÖFB
Spielbericht aufscheinen und
auch spielen, sollte ein Spieler wehrend der GLC
Meisterschaft auf einen ÖFB Spielbericht
aufscheinen
und auch spielen, wird das Spiel (oder mehrere Spiele)
strafverifiziert und es gibt
eine Strafe von 70,-- Euro.
Ein Vereinsspieler kann wehrend der
Meisterschaft nicht in den GLC
einsteigen. Ist er kein
Vereinsspieler, kann er auch während der Saison in den GLC
einsteigen.
(mit GLC-Spielerpass)
6. Bei Verzicht auf den
Heimvorteil ist der Schiedsrichter vom verzichtenden Verein
zu bezahlen,
ausgenommen
saisonbedingter Platztausch - wobei die Benützung des
Fußballplatzes
kostenlos ist.
7. Bei Nichterscheinen zum
angesetzten Spiel 70.-- Euro Strafe und 3:0 für den Gegner.
(35.-- Euro für den
jeweiligen Gegner und 35.-- Euro für den Grenzlandcup)
8. Tritt eine Mannschaft aus
irgendwelchen Grund während des Spieles ab, wird dieselbe
Strafe
wie unter Punkt 7
verhängt. Sollte für die nicht abtretende Mannschaft der
Spielstand höher
als 3:0 sein, wird
das aktuelle Resultat gewertet, die Torschützen werden auch
gezählt.
9. Spielerausschluß:
Gelbe Karte =
Verwarnung, zwei gelbe Karten in einem Spiel bedeuten eine
Rote Karte.
Rote Karte =
Ausschluß für die restliche Spielzeit und automatische
Sperre des Spielers
für das nächste
Meisterschaftsspiel
Bei Nichteinhaltung
40.-- Euro Strafe und Strafverifizierung des Spieles mit 3:0
für den Gegner.
10. Der Schiedsrichter ist vom
Heimverein einzuladen und von diesem zu bezahlen.
11. Erscheint, der zum Spiel
eingeladene Schiedsrichter nicht, so ist zwischen den beiden
Vereinen
gestellten Kandidaten zu losen.
12. Die Kaution beträgt für die
laufende Meisterschaft 200.-- Euro und wird am Ende
der
Meisterschaft abzüglich der anfallenden Kosten und Strafen
zurückbezahlt.
13. Jeder Verein macht zwei
Vereinsvertreter namhaft. Im Grenzlandcupvorstand hat jeder
Verein eine Stimme.
14. Proteste und Beschwerden sind
begründet schriftlich an den Vorsitzenden zu richten.
Beweise sind bei der nächsten GLC - Sitzung vorzulegen.
Beschlüsse werden in
dieser
Sitzung mit Stimmenmehrheit gefaßt.
15. Der Wanderpokal muß 3 x
insgesamt gewonnen werden.
16. Die Pokale werden vom
Vorsitzenden ausgewählt.
17. Jeder Spieler besitzt einen
Spielerpass, mit Foto, genauer Anschrift, Geburtsdatum,
Unterschrift des Spielers und dem Stempel vom Grenzlandcup.
Nicht
Spielberechtigt, wenn der Spielerpass fehlt oder nicht
ordnungsgemäß ausgefüllt ist.
(ein
nachreichen des Spielerpasses ist nicht möglich)
Wird ein
Spieler dennoch eingesetzt, gibt es ein Strafverifizierung
von 3:0.
18. Bei Grenzlandcupsitzungen
besteht Anwesenheitspflicht und Pünktlichkeit, ansonsten
werden
15.-- Euro von der Kaution einbehalten.
19. Spielergebnisse und
Spielverschiebungen sind von der Heimmannschaft telefonisch
an
Herrn
Sigi Hiebler Tel. 0664/808133631 bis spätestens Sonntag
Abend zu übermitteln.
Spielberichte müssen bis spätestens Freitag per Fax
0316/691751-32 oder per Post bei
Herrn
Hiebler sein.
Bei
Nichteinhaltung dieser Bestimmungen werden 15.-- Euro von
der Kaution abgezogen.
20. Die Ergebnisse der Spiele und
die Tabellenstände werden von Herrn Hiebler in den
Zeitungen veröffentlicht.
21. Telefonische Einladungen für das
Fußballspiel müssen bis spätestens Dienstag beim
Gegner
eintreffen, ab diesen Zeitpunkt gibt es keine Spielabsage
mehr, außer
Witterungsbedingt. Bei Nichteinhaltung gibt es ein 3 : 0 für
den Gegner.
22. Bis spätestens zwei Stunden
vor Spielbeginn ist der Heimverein berechtigt, das Heimspiel
nur aus Witterungsgründen abzusagen. Der Gastverein
ist davon unverzüglich in
Kenntnis zu setzen.
23. Sollte ein Verein auf Grund
von Vereinsanlässen nicht spielen können, so ist mindestens
eine Woche vorher der gegnerische Verein sowie Herr Sigi
Hiebler davon in Kenntnis
zusetzen
und eine gemeinsame Lösung zu finden.
24. Diese Bestimmungen können nur
anläßlich einer Grenzlandcupsitzung geändert oder
erweitert werden.
25. Des weiteren gelten neben den
oben angeführten Sonderbestimmungen die Regeln des
Internationalen bzw. des steirischen Fußballbundes. per
08.August 2009 |