Grenzlandcupbestimmungen

 

1.  Austragungsumfang: Herbst- und Frühjahrsrunde

 

2.  Pflichttermine: Samstag nachmittags ab 14:00 und Sonntag ab 10:00 und ab 14:00 Uhr

     Bei gegenseitigem Einvernehmen kann der Termin frei festgesetzt werden.

 

3.  Einladungen müssen bis spätestens Dienstag beim Gegner eintreffen.

     Diese sind Telefonisch zu übermitteln.

 

4.  Pro Spiel können fünf Spieler ausgetauscht werden und ein Rücktausch ist zweimal möglich

     bei Nichteinhaltung, 3:0 für den Gegner, ein ausgetauschter Spieler kann nur einmal

     zurückgetauscht werden

 

5. Vor und nach der GLC Meisterschaft kann ein Spieler auf einen ÖFB Spielbericht aufscheinen und

    auch spielen, sollte ein Spieler wehrend der GLC Meisterschaft auf einen ÖFB Spielbericht

    aufscheinen und auch spielen, wird das Spiel (oder mehrere Spiele) strafverifiziert und es gibt

    eine Strafe von 70,-- Euro. Ein Vereinsspieler kann wehrend der Meisterschaft nicht in den GLC

    einsteigen. Ist er kein Vereinsspieler, kann er auch während der Saison in den GLC einsteigen.

    (mit GLC-Spielerpass)

 

6.  Bei Verzicht auf den Heimvorteil ist der Schiedsrichter vom verzichtenden Verein zu bezahlen,

    ausgenommen saisonbedingter Platztausch - wobei die Benützung des Fußballplatzes

    kostenlos ist.

 

7.  Bei Nichterscheinen zum angesetzten Spiel 70.-- Euro Strafe und 3:0 für den Gegner.

    (35.-- Euro für den jeweiligen Gegner und 35.-- Euro für den Grenzlandcup)

 

8.  Tritt eine Mannschaft aus irgendwelchen Grund während des Spieles ab, wird dieselbe Strafe

    wie unter Punkt 7 verhängt. Sollte für die nicht abtretende Mannschaft der Spielstand höher

    als 3:0 sein, wird das aktuelle Resultat gewertet, die Torschützen werden auch gezählt.

 

9.  Spielerausschluß:

    Gelbe Karte = Verwarnung, zwei gelbe Karten in einem Spiel bedeuten eine Rote Karte.

    Rote Karte = Ausschluß für die restliche Spielzeit und automatische Sperre des Spielers

    für das nächste Meisterschaftsspiel

    Bei Nichteinhaltung 40.-- Euro Strafe und Strafverifizierung des Spieles mit 3:0

    für den Gegner.

 

10.  Der Schiedsrichter ist vom Heimverein einzuladen und von diesem zu bezahlen.

 

11.  Erscheint, der zum Spiel eingeladene Schiedsrichter nicht, so ist zwischen den beiden

      Vereinen gestellten Kandidaten zu losen.

 

12.  Die Kaution beträgt für die laufende Meisterschaft 200.-- Euro und wird am Ende

      der Meisterschaft abzüglich der anfallenden Kosten und Strafen zurückbezahlt.

 

13.  Jeder Verein macht zwei Vereinsvertreter namhaft. Im Grenzlandcupvorstand hat jeder

      Verein eine Stimme.

 

14.  Proteste und Beschwerden sind begründet schriftlich an den Vorsitzenden zu richten.

      Beweise sind bei der nächsten GLC - Sitzung vorzulegen. Beschlüsse werden in

      dieser Sitzung mit Stimmenmehrheit gefaßt.

 

15.  Der Wanderpokal muß 3 x insgesamt gewonnen werden.

 

16.  Die Pokale werden vom Vorsitzenden ausgewählt.

 

17.  Jeder Spieler besitzt einen Spielerpass, mit Foto, genauer Anschrift, Geburtsdatum,

      Unterschrift des Spielers und dem Stempel vom Grenzlandcup. 

      Nicht Spielberechtigt, wenn der Spielerpass fehlt oder nicht ordnungsgemäß ausgefüllt ist.

      (ein nachreichen des Spielerpasses ist nicht möglich)

      Wird ein Spieler dennoch eingesetzt, gibt es ein Strafverifizierung von 3:0.

 

18.  Bei Grenzlandcupsitzungen besteht Anwesenheitspflicht und Pünktlichkeit, ansonsten

      werden 15.-- Euro von der Kaution einbehalten.

 

19.  Spielergebnisse und Spielverschiebungen sind von der Heimmannschaft telefonisch an 

      Herrn Sigi Hiebler Tel. 0664/808133631 bis spätestens Sonntag Abend zu übermitteln.

      Spielberichte müssen bis spätestens Freitag per Fax 0316/691751-32 oder per Post bei

      Herrn Hiebler sein. 

      Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen werden 15.-- Euro von der Kaution abgezogen.

 

20.  Die Ergebnisse der Spiele und die Tabellenstände werden von Herrn Hiebler in den

      Zeitungen veröffentlicht.

 

21. Telefonische Einladungen für das Fußballspiel müssen bis spätestens Dienstag beim

      Gegner eintreffen, ab diesen Zeitpunkt gibt es keine Spielabsage mehr, außer

      Witterungsbedingt. Bei Nichteinhaltung gibt es ein 3 : 0 für den Gegner.

 

22.  Bis spätestens zwei Stunden vor Spielbeginn ist der Heimverein berechtigt, das Heimspiel

       nur  aus Witterungsgründen abzusagen. Der Gastverein ist davon unverzüglich in

       Kenntnis zu setzen.

 

23.  Sollte ein Verein auf Grund von Vereinsanlässen nicht spielen können, so ist mindestens

      eine Woche vorher der gegnerische Verein sowie Herr Sigi Hiebler davon in Kenntnis

      zusetzen und eine gemeinsame Lösung zu finden.

 

24.  Diese Bestimmungen können nur anläßlich einer Grenzlandcupsitzung geändert oder

      erweitert werden.

 

25.  Des weiteren gelten neben den oben angeführten Sonderbestimmungen die Regeln des

      Internationalen bzw. des steirischen Fußballbundes.                            per  08.August 2009